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Plakat-
ausstellung
juni 2000 

Zeigen Sie Zivilcourage, greifen Sie ein!

Sie fühlen sich vielleicht ohnmächtig, wenn Sie an Bord eines Flugzeuges an Händen und Füßen gefesselte Menschen sitzen sehen, die in Begleitung von Zivilpolizisten sind. Sie glauben nichts tun zu können, um die gewaltsame Abschiebung aufzuhalten. Irrtum! BGS-Beamte haben nach dem Schließen der Flugzeugtüren keine polizeilichen Befugnisse und sind normale Passagiere! Die Bordgewalt obliegt dem Flugkapitän. Er ist für die Sicherheit der Passagiere verantwortlich und entscheidet, ob er startet. Er wird zur Rechenschaft gezogen, wenn ein Passagier verletzt wird oder zu Tode kommt. Grund genug für ihn, den Transport von Passagieren, die nicht freiwillig mitfliegen, abzulehnen. Nach dem Tokioter Abkommen von 1964 können in Ausnahmefällen Besatzungsmitglieder und Fluggäste geeignete Maßnahmen ergreifen, um strafbare Handlungen zu unterbinden, auch wenn der Flugkapitän sie nicht dazu ermächtigt hat. Passagiere, die Vorfälle beobachten, bei denen Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit eines Mitpassagiers besteht, sind verpflichtet zu helfen. Wegschauen ist unterlassene Hilfeleistung. Wer eingreift handelt rechtmäßig und hat nicht zu befürchten, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte belangt zu werden. Diese Rechtsauffassung vertritt auch Jörg Radeck von der Gewerkschaft der Polizei: »Eigentlich müssten Passagiere im Falle von Zwangsmaßnahmen gegen die Polizeibeamten vorgehen, da diese in einem rechtsfreien Raum handeln.«

Die Frankfurter Rundschau berichtet am 29.5.1999: »Aufgebrachte Passagiere haben auf einem Swiss-Air-Flug nach Kinshasa einen gefesselten Asylbewerber befreit und die begleitenden Schweizer Polizeibeamten angegriffen. Der 23-jährige Kongolese kehrte daraufhin in die Schweiz zurück und wurde auf freien Fuß gesetzt, da die Abschiebehaft abgelaufen war...«

Am 10. März 1998 gelang es dem Freund eines Kurden, ein Ticket für die Maschine zu bekommen, mit der jener vom Flughafen Köln/Bonn abgeschoben werden sollte. Im Flugzeug folgten sie der Aufforderung sich zu setzen und anzuschnallen nicht, sondern blieben solange stehen, bis sie von der Polizei aus dem Flugzeug gebracht wurden. Monate später gewährte das Verwaltungsgericht dem Kurden Abschiebeschutz.

Sollten Sie eine Abschiebung beobachten, mischen Sie sich ein! Protestieren Sie lautstark! Kommen Sie der Aufforderung sich zu setzen nicht nach! Verweigern Sie die Auforderung sich anzuschnallen! Fordern Sie das Personal auf, diese Abschiebung zu verhindern! Verweisen Sie auf die Verletzung der Menschenrechte! Fordern Sie den Flugkapitän auf, die Durchführung der Abschiebung zu verhindern! Drohen Sie mit Fluglinienboykott! Teilen Sie Ihre Beobachtungen der Öffentlichkeit mit und schicken Sie Protestbriefe an die Verwaltung der Lufthansa!

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