Der Postdienst war ursprünglich vom Militär entwickelt worden, um wichtige Kommandos und Depeschen zu verbreiten. Inzwischen wird er überwiegend zu kommerziellen Zwecken gebraucht. Allerdings wird er auch zunehmend von Rechtsbrechern genutzt. Diesen unlauteren Nutzungen der Briefpost muß energisch Einhalt geboten werden.
Zum einen benutzen viele Verbrecher Briefe, um miteinander zu
kommunizieren. Sie verwenden dazu einen anonymen Service der
Briefpost, der unter dem Namen "Postfach" bekannt ist. Auch das
abschicken von Briefen ist anonym möglich, so daß beispielsweise
Drohbriefe abgeschickt werden können, ohne daß der Absender
feststellbar ist. Durch die Nutzung von Briefpost können
Rechtsbrecher ungleich schneller und einfacher kommunizieren, als
es ihnen möglich wäre, wenn sie sich persönlich treffen
müßten.
Viele Verbrechen werden dadurch erst möglich.
Briefe sind äußerst schwierig zu überwachen. Da sie meist in verschlossenen Umschlägen versendet werden, ist es den Strafverfolgungsbehörden nur unter großen Schwierigkeiten möglich, den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Der Umschlag muß aufwendig geöffnet werden, wenn es dem Empfänger nicht auffallen soll.
Noch schlimmer ist, daß viele der Briefe in Dialekten oder fremden Sprachen oder in einer unleserlichen Handschrift abgefaßt sind. Dies ermöglicht es kriminellen zu kommunizieren ohne daß die Strafverfolgungsbehörden eine Chance haben, vom Inhalt der Mitteilung Kenntnis zu erlangen.
Durch diese Umstände wird es möglich, daß die Briefpost von
allen Arten von Kriminellen mißbraucht wird. Terroristen versenden
Bombenpläne mit der Post, Drogenhändler ihre Drogen und
Pornographen ihre Bestialitäten.
Noch schlimmer: Auch die Pädofilen versenden ihre
Monströsitäten per Post und verabreden sich auf dem Postweg.
Ohne Zuhilfenahme der Briefpost wäre dieses Treiben enorm
erschwert, wenn nicht unmöglich.
So geht es nicht weiter!
Wir müssen unsere Kinder schützen!
Der Rechtsstaat darf nicht wegsehen!
Deshalb fordern wir:
Es darf nicht mehr jedem Verbrecher möglich sein, die Post ohne Gefahr der Erkennung Briefe zu versenden. Deshalb müssen die zahlreichen anonymen Briefkästen abgeschafft werden. Post darf nur noch in Postämtern unter Vorlage einer Identifikation aufgegeben werden. Pseudo-Anonyme "Postfächer" müssen unter ausführlicher Angabe von Gründen beantragt werden. Bestehende Postfächer können eventuell einen 9-monatigen Bestandsschutz erhalten.
Ein gesetzestreuer Bürger hat im Rechtsstaat nichts zu verstecken und nichts zu befürchten. Deshalb dürfen nur noch Postkarten oder unverschlossene Briefsendungen verschickt werden. Wer Briefe verschließt, macht sich verdächtig.
Desweiteren muß die Post den Ermittlungsbehörden unbeschränkten Zugang zu der Briefpost gewähren, ohne daß die Post Kenntnis von den Zugriffen erlangt. Um dies zu ermöglichen, käme es beispielsweise in Frage, die Bearbeitung der Post in der Zeit von 13:00h bis 21:00h und von 6:00h bis 11:00h ruhen zu lassen. In dieser Zeit müßten die Postbediensteten sich aus den Räumlichkeiten der Briefverteilzentren zurück ziehen und den Ermittlungsbehörden Zugang gewähren.
Es darf nicht sein, daß Gangster unter dem Deckmantel der Individualität in irgendwelchen Sprachen oder Schriftarten kommunizieren um den Ermittlungsbehörden den Zugriff auf ihre Kommunikation unmöglich zu machen. Auch hier sei noch einmal angeführt, daß der gesetzestreue Bürger nichts zu verbergen hat.
Wer in einer unleserlichen Handschrift schreibt, muß eine maschinenschriftliche Abschrift seines Briefes beilegen. Mundarten oder fremde Sprachen in Briefen sind verboten; in Ausnahmefällen können sie jedoch genehmigt werden, wenn der Verwender ein Lexikon oder eine sonstige Übersetzungshilfe für die verwendete Sprache bei der zuständigen Stelle hinterlegt.
Bestimmte Adressen im Schutze des Auslands, auf die die deutsche Strafverfolgung leider keinen Zugriff hat, begehen permanent Rechtsverstöße. Von der deutschen Post AG kann deshalb verlangt werden, daß sie jeglichen Briefverkehr an diese Adressen sperrt.
Außerdem sollten die Deutsche Post AG und ihre Mitarbeiter zur Rechenschaft gezogen werden können, falls sie Gegenstände befördern, deren Existenz den deutschen Gesetzen zuwiderläuft oder die zur Begehung von Straftaten eingesetzt werden.