[an English translation is available, too]
Mit Erschrecken haben wir Ende 1999 zur Kenntnis genommen, daß die DVD-Erkenntnisse der letzten Wochen und Monate plötzlich von allen möglichen Servern verschwanden. Dabei galt doch das Internet immer als Garant für die Freiheit von Informationen -- wenn etwas im Internet veröffentlicht war, kann man es nicht zurückziehen.Um die Freiheit von Information, Forschung und Meinungsaustausch zu erhalten findet sich am Ende dieser Seite ein Mirror der zum Verständnis des DVD-Verschlüsselungs-Verfahrens nötigen Beschreibungen und Sourcen.
Dabei ist es uns ein Anliegen, den Einwohnern Deutschlands zu vermitteln, in welcher Form die US-Filmindustrie sie um ihre Rechte zu bringen versucht. Grundsätzlich zahlt man in Deutschland für alle Medien GEMA-Gebühren, die man für das Speichern von Audio und Video benutzen kann. Deshalb gibt es hier auch einen preislich so großen Unterschied zwischen Daten- und Musik-Rohlingen. Die GEMA verteilt die eingenommenen Gebühren dann an die Künstler und die Filmindustrie.
Tatsächlich hat man in Deutschland das Recht, einen in der Videothek geliehenen Film zu kopieren und bis an sein Lebensende immer wieder anzuschauen. Dafür zahlt man GEMA-Gebühren für das Videoband. Das gleiche gilt für Audio-CDs.
Die Filmindustrie möchte aber, daß man Filme kauft und nicht leiht, weil sie dann mehr Geld verdienen. Deshalb haben sie im Nachhinein die VHS-Norm verschärfen lassen, damit ein Kopieschutz namens Macrovision möglich wird. Wenn der Videostrahl des Fernsehers von rechts nach links zurückgelenkt wird, und wenn er von unten nach oben zurückfährt, hat man im Videosignal eine Pause. In dieser Pause überträgt Macrovision Störsignale, die eine Aufnahme per VHS-Rekorder verhindern sollen. Man kann im Einzelhandel Geräte kaufen, die das wieder rückgängig machen. Gängiger Preis sind DM 150. Das bedeutet im Klartext, daß man als Kunde in Deutschland
Das Hauptproblem ist, daß Player nur das DVD-Logo tragen dürfen, wenn sie Region Codes und CSS implementieren. Für viele Leute wäre DVD als reiner Massenspeicher wichtig, die Filme sind mir z.B. ziemlich egal. Aber auch die Computer-Geräte müssen Region Code und CSS implementieren, auch wenn sie niemals benutzt werden. Und bezahlen muß dafür der Kunde.
ueberschrift_klein("Wogegen soll denn CSS jetzt helfen?"); ?>
Die Aussagen der Filmindustrie sind, daß CSS unautorisiertes Kopieren
verhindern soll. Es stellt sich aber heraus, daß CSS genau das
Gegenteil tut, denn man kann trotz CSS eine DVD kopieren, aber
anschauen kann man sie sich nicht.
Der "Kopierschutz" ist also in Wirklichkeit ein Anschau-Schutz! In Wirklichkeit geht es also offenbar nicht darum, die DVD-Titel zu schützen, sondern die Lizenzgebühren für die Player zu erzwingen. Das DVD-Consortium hat hier offenbar den kurzfristigen Gewinn dem langfristigen vorgezogen.
Tatsächlich war auch im Geschehen zu sehen, daß es nicht um das Kopieren ging, weil kein Mensch laut wurde, als die zum Kopieren notwendige Schwäche bekannt wurde (das war über ein halbes Jahr früher). Die Presse-Berichterstattung legte erst los, als die Player-Keys gepostet wurden, mit denen man Player nachbauen konnte, ohne Lizenzgebühren zu zahlen. Das illegale Brennen von DVDs interessiert die Filmindustrie offenbar nicht wirklich. (Die deutschen DVDs ohne Region Code sind schon immer problemlos auf die Platte oder einen anderen Datenträger kopierbar gewesen, ohne daß sich das große Wehklagen erhoben hätte)
ueberschrift_klein("Was ist denn da jetzt passiert?"); ?>
Alles fing damit an, daß es rechtlich sehr schwer ist, Copyrights auf
digitalen Content durchzusetzen. Daher hat die Film-Industrie versucht,
ihre Pfründe über den Umweg des technischen Kopierschutzes zu sichern.
Daher hat man CSS ersonnen und geschützt und versucht jetzt,
Programmierer zu belangen, weil sie CSS gebrochen haben, nicht weil sie
die Inhalte kopiert haben.
CSS ist lächerlich leicht zu knacken. Darin sind sich alle Beteiligten einig. Da fragt man sich natürlich, wieso die Filmindustrie lieber Millionen für ein Schrott-Verfahren ausgibt als für ein anständiges? Eine mögliche Spekulation ist natürlich, daß die Industrie in Kauf nahm, daß das jemand knackt, damit sie denjenigen anständig belangen können, um ein genügend hohes Abschreckungspotential aufzubauen. Und ein eingeschüchterter Kunde kopiert das nicht auf Band, sondern leiht es lieber zweimal. Und schon hat man den Gewinn verdoppelt.
Es war also nur eine Frage der Zeit, bis jemand CSS knackt. Der Film ist mit einem Schlüssel verschlüsselt. Wenn alle DVDs den gleichen Schlüssel benutzen würden, würde ein Hacker nur diesen Schlüssel herausfinden müssen und könnte dann alle DVDs illegal kopieren. Also muß jede DVD einen anderen Schlüssel haben.
Woher kennt der Player den Schlüssel, wenn der pro DVD verschieden ist? Nun, er steht auf der DVD drauf, und zwar verschlüsselt mit einem Player-Schlüssel. Jeder Player hat also einen eigenen Schlüssel. Beim Einlegen der DVD entschlüsselt der Player also mit seinem Schlüssel den Session-Key. Auf jeder DVD stehen also 408 Schlüssel. Die Idee ist, daß sich ein Player anmeldet, einen dieser Schlüssel bekommt, und man ihm auch saugt, welcher dieser 408 Schlüssel für ihn ist. Wenn ein Schlüssel geknackt wird, kann man dann auf zukünftigen DVDs diesen Slot mit einem anderen Schlüssel füllen.
Soweit die Theorie. Nun wollte die Film-Industrie ursprünglich gar keine Software-Implementationen von CSS zulassen, aber als dann klar wurde, daß die Leute mit ihrem PC unter Windows DVDs gucken wollen, ließen sie es zu. In einem PC kann man den Player-Schlüssel aus dem Speicher auslesen. Spiele-Knacker machen das täglich. So war es dann auch eine Gruppe von Raubkopierern, die den Schlüssel und den CSS-Code extrahiert hat. Das liegt nicht daran, daß sie DVDs raubkopieren wollten, sondern daß diese Personengruppe am meisten Kompetenz beim Reverse Engineering hat.
ueberschrift_klein("Ist diese Web-Seite denn nicht illegal?"); ?>
Die Rechtslage ist aufgrund der Enzigartigkeit der Materie
unübersichtlich. Klar ist: in Deutschland ist reverse engineering für
den ausschliesslichen Zweck der Kompatibilitätsherstellung ausdrücklich
erlaubt, d.h. man darf gekaufte Produkte auseinandernehmen und
verändern, um sie zu Laufen zu bringen. DVDs beinhalten Mechanismen, die
verhindern das sie unter anderen als den üblichen Mainstream-Systemen
betrachtbar sind. Es handelt sich dabei also um eine Inkompatibilität.
Wir halten demzufolge die Publikation der Beschreibungen und Sourcen die
es ermöglichen, DVDs unter Linux etc. zum Laufen zu bringen und das
Encoding-Verfahren zu verstehen, in Deutschland nicht für illegal.
Nochmal: es geht hier nicht um Raubkopien, die auch ohne diese
Publikationen schon immer möglich waren, sondern um das Verständnis
eines Verfahrens und die Möglichkeit DVDs ganz legal auch unter Linux zu
betrachten.
ueberschrift_klein("Die relevanten Dateien"); ?>
ueberschrift_klein("Aktuelle Informationen"); ?> Aktuelle Informationan auf englisch findet man bei DeCSS Central.
print_pagefooter(); ?>